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Protokoll der Eigentümerversammlung

Protokoll der Eigentümerversammlung

Über die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung muss unverzüglich eine Niederschrift aufgenommen werden. Unterschreiben müssen der Vorsitzende, meist der Verwalter, ein Wohnungseigentümer und, wenn es einen Verwaltungsbeirat gibt, dessen Vorsitzender oder Vertreter (§ 24 Abs. 6 WEG). Zu jedem Beschluss gehören der Wortlaut des Antrags, das Abstimmungsergebnis und die Verkündung. Die Beschlüsse kommen außerdem in die Beschluss-Sammlung, die der Verwalter führt.

Geeignet fürOrdentliche und außerordentliche Eigentümerversammlungen, auch mit Online-Teilnahme
Wer unterschreibtVorsitz, ein Wohnungseigentümer, Vorsitz des Verwaltungsbeirats (falls bestellt)
FristUnverzüglich nach der Versammlung; Anfechtung binnen eines Monats nach der Beschlussfassung
FormateWord (A4), Google Docs, Notion, Markdown
Word Markdown
Niederschrift der [ordentlichen] Eigentümerversammlung der WEG [Adresse] am [Datum].docx
Niederschrift der [ordentlichen] Eigentümerversammlung der WEG [Adresse] am [Datum]
GemeinschaftWEG [Straße, Ort], [Zahl] Wohnungseigentümer, [Zahl] EinheitenDatum, Beginn, Ende Ort[Adresse] / Teilnahme auch online nach Beschluss vom [Datum]Vorsitz[Verwalter, Name der Person] (§ 24 Abs. 5 WEG)Protokoll Anwesend oder vertreten[Zahl] von [Zahl] Wohnungseigentümern, davon [Zahl] mit Vollmacht in Textform (Teilnehmerliste, Anlage)

Eröffnung, Einladung, Stimmrecht

TOP 1: [Name] eröffnet die Versammlung um [Uhrzeit]. Die Einladung mit Tagesordnung wurde am [Datum] in Textform versandt. Abgestimmt wird [nach Köpfen, § 25 Abs. 2 WEG / nach Miteigentumsanteilen laut § [ ] der Gemeinschaftsordnung]. Die Vollmachten wurden vor Beginn geprüft.

Beschlüsse

TOP 2: [Gegenstand wie in der Einladung]. Kurz: worum es geht, welche Angebote oder Unterlagen vorlagen. Beschlussantrag: "[Wortlaut]". Erforderlich: [Mehrheit der abgegebenen Stimmen / andere Mehrheit nach Gesetz oder Gemeinschaftsordnung]. Abstimmung: [Zahl] Ja, [Zahl] Nein, [Zahl] Enthaltungen. Der Vorsitzende verkündet: Der Beschluss ist [angenommen / abgelehnt].

Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

TOP 3: Jahresabrechnung [Jahr]. Beschlussantrag: "Auf Grundlage der Jahresabrechnung [Jahr] vom [Datum] werden die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse laut den Einzelabrechnungen beschlossen; fällig am [Datum]." Abstimmung: [Zahl] Ja, [Zahl] Nein, [Zahl] Enthaltungen. Verkündet: [angenommen / abgelehnt].

TOP 4: Wirtschaftsplan [Jahr]. Beschlussantrag: "Die Vorschüsse und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage werden laut Wirtschaftsplan [Jahr] vom [Datum] beschlossen; sie gelten bis zum nächsten Beschluss." Abstimmung: [Zahl] Ja, [Zahl] Nein, [Zahl] Enthaltungen. Verkündet: [angenommen / abgelehnt].

Verschiedenes

TOP 5: [Hinweise ohne Beschluss. Was beschlossen werden soll, kommt auf die nächste Einladung.]

Schluss und Unterschriften

Der Vorsitzende schließt die Versammlung um [Uhrzeit]. Die Beschlüsse werden in die Beschluss-Sammlung eingetragen.

[Ort, Datum] ____________________ Vorsitz ____________________ Wohnungseigentümer/in ____________________ Vorsitz Verwaltungsbeirat

Anlagen: Teilnehmerliste mit Vollmachten, Einladung mit Tagesordnung, [Angebote, Abrechnung]

Word MarkdownLässt sich mit Überschriften und Tabellen in Google Docs, Word oder Notion einfügen.
Geeignet fürOrdentliche und außerordentliche Eigentümerversammlungen, auch mit Online-Teilnahme
Wer unterschreibtVorsitz, ein Wohnungseigentümer, Vorsitz des Verwaltungsbeirats (falls bestellt)
FristUnverzüglich nach der Versammlung; Anfechtung binnen eines Monats nach der Beschlussfassung
FormateWord (A4), Google Docs, Notion, Markdown

Wann Sie diese Vorlage brauchen

Echte Beispiele

Dokumente, die echte Vereine, Gremien und Behörden veröffentlicht haben, mit dem, was jedes gut macht und was Sie besser anders machen. Öffnen Sie das Original, um es ganz zu lesen.

Erste Seite des Versammlungsprotokolls der WEG Nibelungenpark GdWE 3 vom 4. Juni 2025 mit Kopf, TOP 1 und dem Beschluss über die Abrechnung 2024; Namen der Rechnungsprüfer geschwärzt

WEG Nibelungenpark GdWE 3, Germering (Bayern)

Ordentliche Eigentümerversammlung · 4. Juni 2025
Was es gut macht
  • Der Kopf nennt Datum, Beginn und Ende, Ort und den Versammlungsleiter mit der Verwaltung, die er vertritt.
  • Antrag und Ergebnis sind getrennt ("Beschlussantrag:", "Beschlussergebnis:"), und jedes Ergebnis endet mit dem Satz, dass der Antrag angenommen ist. Das ist die Verkündung, die der Abschnitt Beschlüsse der Vorlage vorsieht.
  • Unter Sonstiges warnt der Verwalter, dass Beschlüsse zu Punkten, die nicht in der Tagesordnung stehen, anfechtbar sind (§ 23 Abs. 2 WEG).
Besser anders machen
  • Ja-Stimmen werden nicht gezählt: "Ja: mehrheitlich Nein: 1 Enthaltungen: 11". Ohne Zahl lässt sich das Ergebnis nicht nachprüfen.
  • Die Versammlung war am 4. Juni, das Protokoll ist vom 9. Juli 2025 datiert, also nach Ablauf der einmonatigen Anfechtungsfrist (§ 45 WEG).
  • Für die Beschlussfähigkeit werden noch Miteigentumsanteile gezählt ("403,92 / 1.000 stel MEA"). Nötig ist das nicht mehr; eine Eigentümerversammlung ist immer beschlussfähig.
Der Verwalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Beschlüsse, die unter diesem Tagesordnungspunkt gefasst werden, und die nicht ausdrücklich in der Tagesordnung stehen, aus formalen Gründen binnen einer Monatsfrist anfechtbar sind.
Original ansehenVon der Gemeinschaft auf ihrer eigenen Website veröffentlicht; kurzer Auszug mit Link. Auf dem Bild sind die Namen der Rechnungsprüfer geschwärzt; der Verwalter als Versammlungsleiter ist genannt.
Erste Seite der Beschluss-Sammlung der WEG Nibelungenpark GdWE 4 mit den Beschlüssen Nr. 1 und 2, Status, Wortlaut, Versammlung und Eintragungsvermerk; Namen geschwärzt

WEG Nibelungenpark GdWE 4, Germering (Bayern)

Beschluss-Sammlung 2018 bis 2025 · Stand Juni 2025
Was es gut macht
  • Eine echte Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG: fortlaufend nummeriert, je Beschluss Datum, Tagesordnungspunkt, Wortlaut, Versammlung und Status, etwa "bestandskräftig".
  • Jede Eintragung trägt Datum und Bearbeiter. Das Gesetz verlangt, Eintragungen unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen.
Besser anders machen
  • Bei Beschluss Nr. 2 steht "vom 30.10.2018", als Versammlung aber "ordentliche Eigentümerversammlung am 30. November 2018", und eingetragen wurde er am 15.11.2018. Ein falsches Datum in der Beschluss-Sammlung pflanzt sich in jede spätere Prüfung fort.
  • Beschluss Nr. 69 heißt "Genehmigung der Abrechnung 2024", der Wortlaut nennt aber die "Einzelabrechnungen für das Jahr 2023". Übernehmen Sie den Wortlaut aus der Niederschrift und vergleichen Sie Überschrift und Text.
Damit ist der vorgenannte Beschluss für alle Untergemeinschaften angenommen.
Original ansehenVon der Gemeinschaft auf ihrer eigenen Website veröffentlicht; kurzer Auszug mit Link. Auf dem Bild sind die Namen von Mitarbeitenden der Verwaltung geschwärzt.

Häufige Fragen

Wer muss das Protokoll der Eigentümerversammlung unterschreiben?
Der Vorsitzende der Versammlung, ein Wohnungseigentümer und, wenn ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, dessen Vorsitzender oder sein Vertreter (§ 24 Abs. 6 WEG). Den Vorsitz hat der Verwalter, wenn die Versammlung nichts anderes beschließt. Die Gemeinschaftsordnung kann weitere Anforderungen stellen; schauen Sie dort nach, bevor Sie die Unterschriften einholen.
Bis wann muss das Protokoll vorliegen?
Das Gesetz sagt "unverzüglich" (§ 24 Abs. 6 WEG); eine Verspätung macht die Beschlüsse allerdings nicht ungültig. Praktisch wichtig ist die Anfechtungsfrist: Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 45 WEG). Wer anfechten will, braucht die Beschlüsse vorher; schicken Sie die Niederschrift deshalb deutlich vor Ablauf dieses Monats.
Was ist der Unterschied zwischen Niederschrift und Beschluss-Sammlung?
Die Niederschrift hält eine Versammlung fest: Anwesenheit, Anträge, Abstimmungen, Hinweise. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut der verkündeten und der schriftlichen Beschlüsse sowie gerichtlicher Urteile, fortlaufend nummeriert, mit Ort und Datum und mit Vermerk, wenn ein Beschluss angefochten oder aufgehoben wurde (§ 24 Abs. 7 WEG).
Geht ein Beschluss auch ohne Versammlung?
Ja, wenn alle Wohnungseigentümer in Textform zustimmen (§ 23 Abs. 3 WEG). Die Eigentümer können außerdem beschließen, dass sie auch online an der Versammlung teilnehmen dürfen (§ 23 Abs. 1 WEG), und mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, dass die Versammlung für höchstens drei Jahre rein virtuell stattfinden kann (§ 23 Abs. 1a WEG). Wird ein solcher Beschluss vor dem 1. Januar 2028 gefasst, ist bis einschließlich 2028 trotzdem mindestens einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Eigentümer nicht einstimmig darauf verzichten (§ 48 Abs. 6 WEG). Fällt sie aus, bleiben die in virtuellen Versammlungen gefassten Beschlüsse trotzdem gültig und nicht anfechtbar.

Quellen

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